Lehrerfortbildung ist für die Schulentwicklung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung von großer Bedeutung. Sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lernen und Lehren, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen, neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, Wissen und Können den sich ändernden Erfordernissen schulischer Arbeit kontinuierlich anzupassen. Lebenslanges Lernen ist gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders wichtig.
Zur dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen kommt der Lehrerfortbildung eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule. Eine zielführende Fortbildungsplanung bedarf einer sorgfältigen Planung, Steuerung und Begleitung des Prozesses. Dazu wird ein Steuerungsgremium benötigt (SL, Steuergruppe, Fortbildungsbeauftragte/r), das den Prozess lenkt.
1. Leitlinie der WBS
Fortbildungen aller Art in der Willy-Brandt-Schule orientieren sich an ihrem Leitbild „Leben, Lernen und Entfalten – Eine Schule für alle Kinder“. Das Fortbildungskonzept orientiert sich an dieser Leitlinie und konkretisiert dazu möglichst umfassende Entwicklungsziele.
2. Rechtslage
Das Schulgesetz NRW (§§57-69) vom 06.04.2014 und die Allgemeine Dienstordnung (ADO) vom 18.6.2012 bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen. Dort ist festgehalten, dass Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind, sich selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Dabei entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung über die Grundsätze für die Lehrerfortbildung, da sie Teil des Schulprogramms sind. Die Grundsätze der Fortbildungsplanung stellen sich folgendermaßen dar:
Grundsätze zur Fortbildungsplanung
ADO - § 11 Fortbildung (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX). (3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchG). (4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil. (5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget. |
Hinweise für die WBS:
- Die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen muss im Einvernehmen mit der Schulleitung stattfinden. Der Etat wird im Rahmen der Erlasslage verwendet.
- Unter Vorbehalt des Etats werden maximal 50% der Teilnahmegebühren erstattet.
- Vorrang bei der Vergabe der Fortbildungsmittel haben SCHILF Maßnahmen, die von der LK beschlossen werden.
- Fortbildungen können nach Rücksprache mit der DL im begründeten Ausnahmefall zu zweit besucht werden. Am Vortag der FB ist sicher zu stellen, dass am Fortbildungstag kein erhöhter Vertretungsbedarf besteht. Sollte dies der Fall sein kann nur eine/r die Fortbildungsveranstaltung besuchen.
- Alle Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in einer Datenbank gesammelt und erfasst. Diese Datenbank soll insbesondere Hinweise und Empfehlungen auf oder für schulnotwendige Fortbildungen liefern. Sie wird von Frau Fries und der didaktischen Leitung erstellt und gepflegt.
- Die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen muss im Einvernehmen mit der Schulleitung stattfinden. Der Etat wird im Rahmen der Erlasslage verwendet.
3. Prozessgestaltung
Der Prozess der Fortbildungsplanung durchläuft insgesamt fünf Schritte: Bedarfsanalyse, Planung, Durchführung, Evaluation, Transfer
3.1 Bedarfsanalyse
Die Bedarfsanalyse berücksichtigt folgende drei Bedarfsebenen:
System Schule |
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Gremien |
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Lehrkräfte |
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Bezogen auf diese drei Ebenen kann der Fortbildungsbedarf analysiert, systematisiert und priorisiert werden.
Die von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordneten Maßnahmen erhalten bei Fortbildungen grundsätzlich Priorität. Darüber hinaus erfolgt die Planung auf der Grundlage des Schulprogramms.
3.2 Planung
Die Fortbildungsplanung reflektiert den festgestellten Bedarf. Jedes abgestimmte Entwicklungsziel wird im Anschluss konkretisiert:
Entwicklungziele der WBS für das Schuljahr |
1. |
2. | |
3. |
Thema der FB | |
Inhaltlicher Schwerpunkt | |
Gewünschte Kompetenzerwartung | |
Art / Format der FB | |
Zielgruppe | |
Methodisch-didaktische Anforderungen | |
Anforderungen an die Moderation | |
Überlegungen zur Evaluation/Transfer |
3.3 Evaluation
Eine Fortbildung ist ein zentrales Element der Schule auf dem Weg zur lernenden Organisation. Der Beitrag der Fortbildung zur Weiterentwicklung des Unterrichts und zur Umsetzung des Schulprogramms wird deshalb regelmäßig evaluiert, um Schlussfolgerungen für die Schulentwicklung ziehen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen in angemessener Weise Bericht erstatten über den Erfolg und die Umsetzbarkeit der besuchten Veranstaltungen. So ist eine regelmäßige Information der Lehrkräfte in Lehrer- und Fachkonferenzen empfehlenswert.
Qualität der Fortbildungsveranstaltung | Qualität des Transfers | Qualität der Zielerreichung/Entwicklungsschwerpunkte der Schule | |
System Schule |
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Gremien |
Inwiefern entsprach die Veranstaltung den Bedürfnissen und gemeinsam formulierten Zielsetzungen der Beteiligten
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Lehrkräfte |
Inwiefern entsprach die Veranstaltung meinen konkreten Erwartungen auf den Ebenen:
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Welche Kompetenzen habe ich im Hinblick auf das Entwicklungsziel erworben? Welche nicht? |
3.4. Transfer
Alle Fortbildungsmaßnahmen erscheinen nur dann sinnvoll, wenn die Ergebnisse in den Schulalltag umgesetzt werden. Je konkreter die Fortbildung stattgefunden hat, je ergiebiger wird ihre Umsetzung sein. Auch hierzu kann auf der Steuerungsebene ein Transfer geplant und initiiert werden.
Fortbildungsschwerpunkte für die Schuljahre 2017-19
System Schule |
Drei Entwicklungsziele:
- Teamarbeit
- Kollegiales Konfliktmanagement
- Umgang mit digitalen Medien
Jahresübergreifend:
- Inklusion
- MINT
Gremien |
- Regionale Dienstbesprechungen
- Implementationsveranstaltungen
- Gefahrstoffverordnung (fortlaufend)
- Angebote für Funktionsträger/innen und Beauftragte
Lehrkräfte |
- „Als Lehrer/-in neu im Amt“
- Fortbildungen für Fachkonferenzvorsitzende
- Fortbildungen für Schulleitungsmitglieder