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Schulordnung der WBS

Ziele der Willy-Brandt-Schule

An der Willy-Brandt-Schule arbeiten und lernen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität, unterschiedlicher Begabung und Leistungsfähigkeit. Sie haben unterschiedliche familiäre, soziale, kulturelle Erfahrungen und unterschiedliche Erwartungen und Wünsche. Ziel der Schule und ihre besondere Aufgabe ist es, alle Schülerinnen und Schüler

  • zu den ihren Möglichkeiten entsprechenden schulischen Leistungen und Abschlüssen zu führen,
  • zu Verantwortung, zu demokratischem und sozialem Verhalten zu erziehen,
  • in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen

Zusammenleben

An der Willy-Brandt-Schule ist jeder für seine Handlungen verantwortlich. Das bezieht sich auf alle Bereiche: Auf den Unterricht, das Zusammenleben und -arbeiten, auf das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Da die Personen an der Schule sich durch ihre Funktionen und Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten unterscheiden, gilt:

  • Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen des Zusammenlebens an der Schule erteilt werden, sind zu befolgen.
  • Wenn man gefragt wird, nennt man seinen Namen und seine Klasse bzw. Funktion.

Konfliktlösung

Die Klärung von Konflikten sollte zunächst immer im gemeinsamen Gespräch der direkt beteiligten Personen gesucht werden. Erst danach sollten auch die Klassengemeinschaft, die Eltern, die Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer, die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, oder die Schulleitung beteiligt werden. Wer gegen die Grundregeln des Umgangs miteinander verstößt, muss Aufgaben im Interesse der Gemeinschaft übernehmen, die mit dem entsprechenden Fehlverhalten zu tun haben. Wer sich grundsätzlich oder wiederholt nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass die Schule Ordnungsmaßnahmen ergreift (s. dazu Schulgesetz §53).

Rechte

Jeder an der Willy-Brandt-Schule hat das Recht auf Wohlbefinden und

  • freundlichen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern zu begegnen. Dazu gehört auch das gegenseitige Grüßen.
  • von jedem respektvoll wahrgenommen zu werden.
  • von jedem geachtet und anerkannt zu werden.
  • auf gewaltfreie Konfliktlösungen.
  • auf eine störungsfreie Lern- und Arbeitsatmosphäre.
  • als Schwächerer und Bedürftiger in Schutz genommen zu werden.
  • zu Wort zu kommen und gehört zu werden.
  • auf eine saubere und freundliche Lernumgebung sowie saubere Toiletten und schöne Außenanlagen.

Pflichten

Jeder, der an der Willy-Brandt-Schule lebt und arbeitet, hat die Pflicht

  • für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu sorgen.
  • die eingeteilten Ordnungsdienste pünktlich und regelmäßig durchzuführen.
  • Kaugummis vor dem Betreten des Schulgeländes im Mülleimer zu entsorgen. Das Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände und in allen Schulgebäuden nicht gestattet.
  • im Unterricht nicht zu essen. Das Trinken von Wasser wird auch während des Unterrichts gestattet. Andere Getränke sind nicht erlaubt.
  • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • zu Beginn des Unterrichts nur die für das jeweilige Fach notwendigen Materialien auf dem Tisch zu haben und am Ende der Stunde die Materialien wegzuräumen.
  • die grundlegenden Arbeitsmaterialien griffbereit zuhaben (WBSLogbuch, Bücher mit Schutzumschlag und Namen versehen), Standordner für Hefte und Hefter, Füller, Bleistift, Buntstifte, Schere, Kleber, Lineal, Geodreieck, linierte und karierte Blätter). Darüber hinaus muss das Material nach Anweisung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers und den Erfordernissen des Faches angepasst werden.
  • sich an die verbindlichen Regeln der Heftführung zu halten (Hefte haben einen Rand, Schrift mit Füller (blaue Tinte), Zeichnungen mit Bleistift und Lineal, jede schriftliche Arbeit wird mit Überschrift und Datum versehen, Arbeitsblätter u. ä. werden abgeheftet).
  • Taschen während des Unterrichts und in der Mensa auf den Boden zu stellen. während des Schultages auf dem Schulgelände zu bleiben (Ausnahme Oberstufe).
  • das Rennen und Toben im Schulgebäude zu unterlassen.
  • mit Material und Geräten pfleglich umzugehen.
  • Verschmutzungen und Zerstörungen zu vermeiden.
  • verschuldete und unverschuldete „Missgeschicke“ und Schäden zu melden bzw. in Ordnung zu bringen.
  • Störungen des Schulbetriebes und Belästigungen von Personen (z. B. auch durch Schulfremde) zu melden.

Kleidung in der Schule

Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort und daher haben wir grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist, dass wir niemand anderen damit irritieren.

siehe Schulkleidung

Lernzeiten

An der Willy-Brandt-Schule habe ich als Schülerin und Schüler des 5., 6. und 7. Jahrgangs wöchentlich drei Zeitstunden, die mir als individuelle Lernzeit zur Verfügung stehen.

In den Jahrgangstufen 8, 9 und 10 stehen mir ein bis drei Zeitstunden als individuelle Lernzeit zur Verfügung (Je nachdem, ob ich Latein und/oder Französisch habe). In den Lernzeiten werde ich zur Selbstständigkeit angeleitet: Ich lerne zu entscheiden, was ich wie lange tun möchte. In den Lernzeiten habe ich die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen: Ich kann gedanklich sortieren, wie ich im Rahmen der Lernzeit arbeiten möchte. Ich lerne darüber hinaus auch neue Lernformen kennen: Ich gehe Schwierigkeiten nicht aus dem Weg und arbeite in dieser Zeit für mich. Die Lernzeiten verlaufen in allen Jahrgängen ritualisiert ab:

  • Ich prüfe in meinem Logbuch, welche Aufgaben ich zu erledigen habe.
  • Ich mache mir einen Plan für die Lernzeit, welche Aufgaben ich schaffen möchte.
  • Ich arbeite eine ausgemachte Zeit für mich alleine in absoluter Stille.
  • Ich nehme mir in jeder Lernzeit Aufgaben vor, die mich individuell fördern oder fordern. Hierzu wird mir spezielles Material (Wochenpläne, Förder- und Fordermaterial) zur Verfügung gestellt.

In der Regel dürfen nur in den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, Aufgaben für die Lernzeiten gestellt werden. Meine Lehrerinnen und Lehrer treffen Absprachen darüber, dass die Menge der Aufgaben so gestaltet ist, dass sie in den Lernzeiten erledigt werden kann.

Es werden mir keine Aufgaben von Lang- auf Kurztagen gestellt, es sei denn, die Aufgaben können in einer Lernzeit erledigt werden. Von Freitag auf Montag werden mir in der Regel keine Aufgaben für zu Hause aufgegeben. Vokabeln für die Fremdsprachen lerne ich zu Hause, besonders auch am Wochenende! Vor Feiertagen und Ferien werden keine Aufgaben für zu Hause gestellt. Ich habe in allen Lernzeiten aktive Unterstützung durch meine Lehrerinnen und Lehrer.

Schulbesuch

Ich darf nie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Arztbesuche werden möglichst auf die Nachmittage gelegt. Stunden, in denen ich unentschuldigt fehle, werden bei der Leistungsbewertung als nicht erbrachte Leistungen betrachtet.

Meine Eltern/Erziehungsberechtigten benachrichtigen deshalb bis 8.00 Uhr am ersten Tag der Erkrankung die Schule. Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung zeige ich mein Logbuch (Sek I)/Entschuldigungsformular (Sek II) mit der Entschuldigung unaufgefordert vor. „Sammelentschuldigungen“ für mehrere Fehlzeiten werden nicht anerkannt.

Das Fehlen am letzten Tag vor bzw. ersten Tag nach den Ferien und das Fehlen bei Klausuren (Sek II) muss mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, entschuldigen meine Eltern dies im Logbuch oder über ein ärztliches, zeitlich befristetes Attest.

Pausen

In der 5. - 7. Klasse verbringe ich die Frühstückspause mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern im Klassenraum. Hierzu bringe ich mir mein Frühstück von zu Hause mit. Ab der 8. Klasse kann ich die Frühstückspause auch in der Mensa verbringen. Ab 9.10 Uhr hat die Mensa für alle geöffnet.

Ich habe an der Willy-Brandt-Schule an jedem Langtag mit allen SchülerInnen eine gemeinsame Mittagspause. Diese liegt in der 4. Stunde von 11.40 bis 12.50 Uhr. In dieser Zeit kann ich in der Mensa unserer Schule ein warmes Mittagessen zu mir nehmen. Alle Informationen zum Bestellverfahren erhalte ich auf der Schulhomepage. Die Oberstufe hat flexible Mittagspausen. Ich darf keine mitgebrachten warmen Speisen (z. B. Döner, Pizza, etc.) auf dem Schulgelände verzehren. Darüber hinaus finden viele Freizeitangebote im Rahmen des offenen Angebotes in der Zeit von 12.00 – 12.45 Uhr statt. Die offenen Angebote stehen mir in dieser Zeit frei zur Verfügung, so dass ich selber entscheiden kann, wann ich essen gehe und an welchem Angebot ich teilnehmen möchte. Auf dem Hof darf ich während des offenen Angebotes mit soften Bällen spielen. Lederbälle sind nur auf dem Gummiplatz im offenen Angebot erlaubt.

Das Verlassen des Schulgeländes ist mir während der Unterrichtszeit generell untersagt. Wenn ich Schülerin oder Schüler der Oberstufe bin, darf ich das Gelände in meiner „freien Zeit“ verlassen.

Gestaltung und Ordnung der Klassenräume

5. - 10. Jahrgang

  • Die Wände der Klassenräume sind unterrichtsbezogen und klar strukturiert zu gestalten. Plakate dürfen nur rückstandsfrei an der Wand angebracht werden.
  • Mein Schülerfach (im Klassenraum oder das Mietfach) wird von mir wöchentlich aufgeräumt. Schränke und Regale werden regelmäßig aufgeräumt.
  • Auf den Fensterbänken stehen Pflanzen (oder Dekorationen) oder sie sind leer. Sie dienen nicht als Ablage.
  • Am Ende des Tages stelle ich meinen Stuhl hoch und der Raum ist aufgeräumt.
  • Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer teilt die in der Klasse erforderlichen Dienste ein:
     Tafeldienst  Ordnungsdienst  Klassenbuchdienst  Umweltdienst  ggf. Pflanzendienst, Aquariendienst, o.ä.
    Die Dienste werden für alle gut sichtbar ausgehängt.

11. - 13. Jahrgang

  • Nach jeder Stunde wird der Unterrichtsraum von mir sauber und ordentlich verlassen.
  • Der letzte Kurs, der den Raum benutzt, stellt die Stühle hoch und räumt den Raum auf (siehe Raumplan an der Tür).
  • Die Beratungslehrerinnen/Die Beratungslehrer teilen folgende Dienste ein:
     Ordnungsdienste Oberstufencafé und Aufenthaltsräume  Ordnungsdienst Hof
    Die Dienste werden für alle gut sichtbar ausgehängt und wechseln regelmäßig.

Bücherei

Die Schul- und Stadtteilbücherei ist ein Ort mit ruhiger Atmosphäre. Ich kann hier in Ruhe lesen, lernen, arbeiten und entspannen. Ich halte mich in der Bücherei an folgende Regeln:

  • Die Bücherei ist ein Ort zum Lesen, Lernen und Arbeiten. Ich verhalte mich leise!
  • In der Mittagspause während des offenen Angebots darf ich hier nicht laut spielen!
  • Ich darf keine Getränke und Lebensmittel mitbringen. Ich gehe mit den Möbeln und Medien pfleglich um!
  • Wenn ich etwas beschädige oder verschmutze, muss ich dafür haften!
  • Wenn ich etwas mutwillig beschädige oder verschmutzte, muss ich dafür haften und erhalte ein Büchereiverbot! Ich nutze die vorhandenen Papierkörbe und sorge dafür, dass die Bücherei sauber bleibt.
  • Ich stelle alle Medien an den richtigen Platz zurück!
  • Ich darf die Computer nur nach Abgabe des Bibliotheksausweises nutzen. Einen PC dürfen höchstens 2 Schülerinnen oder Schüler nutzen.

Das Büchereiteam und die aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler achten auf die Einhaltung dieser Regeln. Sie haben die Verantwortung für die Bibliothek. Das Büchereiteam hat das Hausrecht. Ich bin verpflichtet, die Anweisungen des Büchereiteams zu befolgen!

Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, muss ich die Bücherei verlassen und erhalte evtl. ein Bibliotheksverbot. Die Schule wird darüber informiert.

Spieleraum

  • Ich trage mich in die Spielebereichslisten ein, wenn ich etwas ausleihe.
  • Als Pfandabgabe gilt nur der Schülerausweis. Diesen bekomme ich nur zurück, wenn das Ausgeliehene ordentlich und vollständig zurück gebracht wird.
  • Der Wechsel nach abgelaufener Spielzeit verläuft ohne Diskussion. Haben sich keine weiteren Schülerinnen eingetragen, darf ich natürlich weiterspielen!
  • Es sind Zusatzregeln an den Spielgeräten (z.B. Billardtisch,…) zu beachten.
  • Wenn etwas kaputt geht/ ist oder fehlt, dann sage ich Bescheid. Zerstöre ich etwas, muss ich es ersetzen.
  • Ich halte eine „normale“ Gesprächslautstärke ein, damit sich jeder verstehen kann.
  • Toben schafft viel Unruhe und ist gefährlich. Daher unterlasse ich es.
  • Benutztes Geschirr stelle ich nur in die grünen, gekennzeichneten Kisten.
  • Ich sitze nicht auf Tischen, Schränken oder Fensterbänken!
  • Die Holztreppen sind Fluchtwege und müssen frei von Taschen oder anderen Gegenständen sein. Ich darf die Stufen aber als Sitzgelegenheit nutzen.

PC-Regeln im Spieleraum

  • Ich darf den PC -15 Minuten lang- für Freizeitaktivitäten nutzen. Schulaufgaben und Unterrichtsrecherchen haben aber Vorrang und müssen mit der Aufsichtsperson im Raum abgesprochen werden. Dadurch kann es zu verlängerten Benutzerzeiten kommen. Ich akzeptiere dieses und drängele nicht!!

Spieleraumhelferinnen und Spieleraumhelfer

  • Zuverlässige Schülerinnen und Schüler (max.2) können im Bereich der Pfandausgabe helfen!
  • Um sich als Helfer kenntlich zu machen, tragen sie orange Warnwesten. Nur diese Schülerinnen und Schüler dürfen sich hinter der Pfandausgabe aufhalten, für alle anderen Schülerinnen und Schüler sind Pfand- und Schreibtischbereich tabu. Gleiches gilt für die Küche und den Abstellbereich im Nebenraum.

Spielzeiten

  • Computer, Billard, Air-Hockey, Kicker, Tischtennis: 15 Minuten
  • Poker: 25 Minuten
  • Gesellschaftsspiele/Karten: unbegrenzt

Küchenbereich

  • Getränke werden nur verkauft bzw. ausgegeben, wenn die Pädagogin anwesend ist.
  • Brötchen und Obst werden auf Tabletts oder Platten verteilt und können am Kücheneingang, auf die Arbeitsplatte gestellt werden. Ich darf mich selbstständig bedienen.
  • Benutztes Geschirr wird direkt von Hand gespült

Aufräumritual (ca. 10 Minuten vor Stunden-Ende):

  • Zum Ende der Stunde höre ich „Aufräumen“ und das Licht geht aus und wieder an.
  • Ich gebe jetzt alles ausgeliehene Material vollständig zurück.
  • Ich erkläre mich bereit zu fegen, Stühle zu stapeln und das benutzte Geschirr zu säubern.

Vertretungsstunden im Spieleraum müssen vorher mit der Organisationsleitung abgesprochen werden. Auch im Spieleraum müssen alle Lehrerinnen und Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nachkommen!

Computernutzung / Internetnutzung / Mobiltelefonnutzung

Es wird mittlerweile vorausgesetzt, dass ich nicht erst beim Verlassen der Schule mit dem Computer umgehen kann, sondern auch in der Schule mit dem Computer arbeite.

Die Schule hat dem Rechnung getragen

  • durch Einrichtung von Computerräumen
  • durch den Aufbau eines schuleigenen Netzes
  • durch Vernetzung der Klassenräume und der Fachräume durch persönliche Zugangsdaten für alle Schülerinnen und Schüler
  • durch die Einrichtung eines schulinternen WLAN-Netzwerkes.

Hierdurch kann ich im Unterricht nicht nur mit dem Computer arbeiten, sondern auch im Internet recherchieren. Ich erhalte bei Einschulung eine eigene Kennung und habe damit auch von der Schule aus

  • Zugriffsmöglichkeiten auf das Internet
  • meine eigene E-Mail-Adresse
  • meinen persönlichen Festplattenplatz mit der Möglichkeit, für die gesamte Schulzeit meine eigenen Computerordner führen zu können.

Nutzerordnung für Computer an der WBS

Der Computer wird von der Schule als modernes Arbeitsmittel angeboten, das der Informationsbeschaffung, Informationsverarbeitung und der Kommunikation dient. Für die Nutzung dieses Arbeits- und Kommunikationsmittels gelten die gleichen schulischen Grundsätze und die gesetzlichen Bestimmungen.

Datennetze sind ein wertvolles allgemeines Gut, das auch an unserer Schule mit erheblichem Aufwand eingerichtet wurde.

Die Teilnahme an einem offenen, weltweiten, aber auch an einem schulischen Netz muss ich verantwortungsvoll wahrnehmen. Ich sollte mich deshalb solidarisch verhalten, damit diese Möglichkeit für alle erhalten bleibt.

Die Schule wird die missbräuchliche Nutzung der Computer und des Netzes mit schulischen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln verfolgen.

Die Schule wird zur Verhinderung des Missbrauchs stichprobenartig die Nutzung durch die Netzwerkadministratoren kontrollieren. So ist z. B. nachträglich erkennbar, welche Schülerin bzw. welcher Schüler gewaltverherrlichende oder pornographische Internetseiten aufgerufen hat.

Im Netz sind verboten:

  • Schimpfwörter
  • beleidigende Sprache
  • Nachrichten, die Hass oder Gewalt gegenüber einer Person oder Gruppe zum Inhalt haben
  • obszöne Nachrichten
  • Verleumdung, Beleidigung oder üble Nachrede
  • jedwede Nachrichten oder Handlungen (z. B. Urheberrechtsverstöße), die gegen regionale, nationale oder internationale Gesetze verstoßen
  • jedwede Nachrichten, die zu illegalen Handlungen auffordern 
  • Nachrichten, die Werbung beinhalten.

Nicht erlaubt ist auch:

  • jede Form des Cracking, Hacking oder der Störung des Schulnetzes, der Computer und der Dienste im Schulnetzwerk.

Dies beinhaltet u.a.:

  • Verwendung fremder Kennungen oder deren Beschaffung,
  • nicht erlaubter Zugriff auf Netzdienste,
  • mutwillige oder fahrlässige Überlastung des Netzwerkes,
  • den Versuch, ohne ausdrückliche Autorisierung Zugang zu Netzdiensten
  • welcher Art auch immer zu erhalten,
  • fahrlässige oder gar vorsätzliche Unterbrechungen des laufenden Betriebs.

Wir sind überzeugt, dass die meisten Schülerinnen und Schüler die ´Neuen Medien` sinnvoll nutzen werden und bitten um Mithilfe, unbeabsichtigten und gezielten Missbrauch zu verhinder

Mobiltelefon an der WBS

Auch unsere Schülerinnen und Schüler bringen ihre Mobiltelefone mit in die Schule. Dies führt manchmal zu unbeabsichtigten und teilweise beabsichtigten Beeinträchtigungen des Unterrichts. Eine sachliche Notwendigkeit, ein Mobiltelefon in der Schule zu benutzen, gibt es nicht. Du bist jederzeit in dringenden Fällen telefonisch erreichbar und du darfst in wichtigen Angelegenheiten die Schultelefone benutzen.

Vor diesem Hintergrund ist die Benutzung der Mobiltelefone während des Unterrichts generell mit allen Funktionen untersagt oder nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch deine Lehrerin bzw. deinen Lehrer gestattet.

Trägst du Mobiltelefone oder Zubehör während Prüfungen jeglicher Art am Körper, wird dieses als schwerer Täuschungsversuch geahndet. Mobiltelefone sind also an Tagen, an denen Klausuren oder Klassenarbeiten geschrieben werden zu Hause zu lassen bzw. in den Fächern einzuschließen.

Nur wenn du diese Nutzerordnung akzeptierst, darfst du dein Mobiltelefon mit in die Schule bringen. Hältst du dich nicht an diese Nutzungsordnung, musst du dein Mobiltelefon abgeben. Das eingezogene Telefon kann nur von deinen Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Wir bitten deine Eltern dich nicht unmittelbar kurz vor oder nach dem Unterrichtsende anzurufen, da mitunter auch nach dem Schulgong noch wichtige Informationen gegeben werden. Das Unterrichtsende bestimmt deine Lehrerin oder dein Lehrer und nicht ein klingelndes Telefon. Für Mobiltelefone und andere Geräte übernimmt die Schule keine Haftung.

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