Die Willy-Brandt-Schule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens.

Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Es können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10. In die Klassen 6 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung über. Für die Versetzung von der Klasse 9 in die Klasse 10 werden die im Bild dargestellten Leistungen vorausgesetzt.

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen an.

Der Unterricht auf Grund- und Erweiterungsebene beginnt ab Klasse 7 in Englisch und Mathematik, ab Klasse 9 in Deutsch und Chemie. Bis zum Ende der Klasse 9 können die Jugendlichen bei entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungsebene wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres.

An der Willy-Brandt-Schule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der erste Schulabschluss (E-SA), (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • der erweiterte erste Schulabschluss (EE-SA), (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) nach Klasse 10
  • der Förderschulabschluss

Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts. Befriedigende Leistungen auf der Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern.

Der mittlere Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.

TextAbschlüsse

Eine Wiederholung der 10. Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen möglich.

Versetzung_Abschluesse_WBS.pdf

 

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