Als Bestandteil der Übergangsgestaltung schließen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie weitere Personen im Beratungsprozess unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten zur Bilanzierung des Berufs- und Studienorientierungsprozesses eine Anschlussvereinbarung ab.

Ab Klasse 9/2 werden Anschlussvereinbarungen getroffen. Die Berufsberatung wird in geeigneter Form eingebunden.

Die Schule stellt der Berufsberatung bei Bedarf im Falle der Nichtbeteiligung (mit Einverständnis des Jugendlichen bzw. der Eltern) die jeweiligen Ergebnisse zur Verfügung.
Grundsatz: die Berufsberatung wird von uns frühzeitig beteiligt, damit eine spätere Förderung oder der Weg in das Übergangssystem nur in begründeten Ausnahmefällenerforderlich sein wird. Eine Förderung durch die Bundesagentur ist grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung durch die Berufsberatung möglich.

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